Was ist APP?
Unter APP versteht man „ambulante psychiatrische Pflege“. Es ist ein Versorgungsangebot für psychisch erkrankte Menschen, denen ein normaler Alltag ermöglicht werden soll.
APP kann dabei helfen einen Klinikaufenthalt zu vermeiden. Die Mitarbeit ist dabei entscheidend, denn Hilfe kann nur dann greifen, wenn sie auch erwünscht ist.
APP orientiert sich an den Ressourcen der Menschen und der Umgebung, in der er lebt. Dies wird durch eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Pflegekräften und Klienten, aber auch zu den Angehörigen und den Fach- und Hausärzten erreicht.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter verstehen sich als Bindeglied zwischen klinischer Versorgung und selbstständigem Leben. Im Zentrum der Behandlung steht der Mensch und ein respektvoller Umgang mit individuellen Geschichten und Bedürfnissen. Dazu gehört auch ein diskretes Auftreten der Mitarbeiter, besonders bei den Besuchen zu Hause.
Aufgaben der APP
- Erstgespräch in Ihrer Wohnung oder in unseren Räumlichkeiten zum Kennenlernen
- Aufbau einer professionellen Beziehung
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen
- Einbeziehung von Angehörigen und Sozialem Umfeld
- Praktische und realitätsnahe Unterstützung im Umgang mit Emotionen, der Erkrankung und Problemen
Sonderform APPV
Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die im Postleitzahlen-Gebiet der Stadt Köln wohnen, haben bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose – die nicht nur einmalig auftritt, z.B. Depression im Trauerfall – die Möglichkeit an einer erweiterten ambulanten psychiatrischen häuslichen Krankenpflege teilzunehmen.
Das Angebot der ambulanten psychiatrisch pflegerischen Versorgung (APPV) umfasst
- die psychiatrische HKP-Regelversorgung
- die Schnittstellen zur Soziotherapie
- die ambulante psychiatrische Krisenintervention
- die Mitwirkung beim Entlassungsmanangement der Krankenhäuser
- die Einbindung der in der häuslichen Gemeinschaft Lebenden
- und bietet den Versicherten die Möglichkeit diese Leistungen rund um die Uhr (telefonischer und häuslicher Bereitschaftsdienst besteht an Wochenenden und Feiertagen wie auch nach der „Regeldienstzeit“ der Vertragspartner) sowie
- je nach Bedarf in Anspruch zu nehmen.