Unser Pflegeteam unterstützt Sie im Rahmen von Leistungen der Krankenkassen (SGB V), sowie denen der Pflegekassen (SGB XI).

Behandlungspflege (SGB V)

Die Behandlungspflege muss durch den behandelnden Arzt verordnet werden und dient zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung.

Beispiele für Leistungen der Behandlungspflege:

  • APP
  • Medikamentengabe
  • Verbandswechsel

Pflegesachleistungen (SGB XI)

Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung, was Pflegefachleute Grundpflege nennen, sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sowohl in ihrer Wohnung als auch in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wo sie vorübergehend ambulant versorgt werden, können Versicherte mit den Pflegegraden 2 bis 5 Sachleistungen in Anspruch nehmen. Das Budget für die Pflegeleistungen richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.
In einem gemeinsamen Gespräch ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf.

Beispiele für Pflegesachleistungen:

  • Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
  • Hilfe beim Duschen oder Baden
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkäufe
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung

Beratungseinsätze (§37 Abs. 3 SGB XI)

Durch Beratungseinsätze soll sichergestellt werden, dass bei Bedarf Hilfe durch einen Pflegedienst geleistet wird. Ein professioneller Pflegedienst gewährleistet die Qualität der häuslichen Pflege. Es dient außerdem der Informationsgewinnung für die zu pflegende bzw. pflegende Person. Daher ist der Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2 je nach verpflichtend aber auch bei Grad 1 möglich und sinnvoll.

  • Pflegegrad 1: Beratungsgespräch möglich, aber nicht verpflichtend
  • Pflegegrad 2 und 3: Beratungsgespräch halbjährlich verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: Beratungsgespräch vierteljährlich verpflichtend